Dank Solarstromspeicher unabhängig vom Stromversorger


Solarspitzengesetz: Das gilt für neue Photovoltaik-Anlagen 2025
Die Änderungen gelten für alle Photovoltaik-Anlagen, die ab dem 25.2.2025 in Betrieb gehen, Ausnahme sind Balkonkraftwerke. Mit den Neuregelungen soll es mehr Anreize für Eigenverbrauch und Speicherung von Solarstrom geben, um die Netzstabilität zu verbessern und die Stromkosten für alle Verbraucher:innen zu senken. Wer den Strom aus der eigenen Solaranlage gezielt selbst nutzt, speichert oder flexibel einspeist, profitiert am meisten!Das sind die drei wichtigsten Neuregelungen für Photovoltaik-Anlagen 2025:
1. Keine Vergütung mehr bei negativen Strompreisen
Bei negativen Börsenstrompreisen gibt es jetzt keine Einspeisevergütung mehr, das gilt auch schon für Viertelstunden mit negativen Preisen. Ein Nachteil entsteht Eigentümern dadurch trotzdem nicht, denn die entgangene Vergütung wird nach Ende des 20-jährigen Vergütungszeitraums nachgeholt.
2. Smart Meter (iMSys) und Steuerbox sind jetzt Pflicht
Für ein stabiles Stromnetz müssen Netzbetreiber die Einspeisung von Photovoltaik-Anlagen steuern können. Deshalb müssen alle neuen Photovoltaik-Anlagen über ein intelligentes Messsystem (iMSys = Smart Meter) und eine digitale Steuereinheit verfügen. Das gilt für alle Solaranlagen mit einer Nennleistung ab 7 Kilowatt-Peak (kWp). Geht eine neue Photovoltaik-Anlage ohne smarte Mess- und Steuertechnik ans Netz, wird die Stromeinspeisung pauschal auf 60 Prozent der Nennleistung begrenzt (Wirkleistungsbegrenzung). Diese wird bei Nachrüstung von Smart Meter und Steuerbox aber wieder aufgehoben.
Auch die Kostenobergrenzen für Smart Meter und Steuerbox wurden neu geregelt:
- Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 2kW bis 15 kW: jährlich maximal 50 Euro
- Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 15 kW bis 25 kW: jährlich maximal 110 Euro
- Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 25 kW bis 100 kW: jährlich maximal 140 Euro
- Hinzu kommen die Kosten für den Einbau und Betrieb einer Steuerungseinrichtung am Netzanschlusspunkt in Höhe von jährlich 50 Euro.
Der neue Fahrplan sieht vor, dass 90 Prozent der bis 30.09.2026 neu installierten Photovoltaik-Anlagen bis 31.12.2026 mit iMSys und Steuereinrichtung ausgestattet werden. Auch bestehende Photovoltaik-Anlagen müssen schrittweise nachgerüstet werden, bis Ende 2028 liegt das Ziel bei 50 Prozent der Bestandsanlagen.
3. Einfachere Direktvermarktung von Solarstrom
Auch für kleinere Photovoltaik-Anlagen (Nennleistung unter 100 kWp) soll es unkomplizierte Möglichkeiten zur Direktvermarktung geben (das bedeutet Solarstrom zum aktuellen Börsenpreiszu verkaufen). Wie solche Angebote für private Haushalte aussehen könnten, steht aber noch nicht fest. Darüber hinaus soll es möglich sein, den Batteriespeicher in Zeiten niedriger Börsenpreise mit günstigem Netzstrom zu laden und den Strom später zu höheren Preisen zu verkaufen. Nach §19 EEG kann für Heim- und kleine Gewerbespeicher zusammen mit Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt Modulleistung die sogenannte Pauschaloption genutzt werden. In dieser Option kann auf komplexe Messkonzepte zur Abgrenzung von Strommengen aus Solaranlage und Netz verzichtet werden.
--> Was müssen Bauherren jetzt wissen?
Schon jetzt werden im Neubau viele Photovoltaik-Anlagen zusammen mit einem Solarstromspeicher installiert. Das wird künftig noch wichtiger, denn für Eigentümer ist der Anreiz stärker, den eigenen Solarstrom selbst zu nutzen und im Solarstromspeicher zwischenzuspeichern. Eigentümer sollten darauf achten, dass ihr Batteriespeicher auch anhand von Solar- und Lastprognosen intelligent zur Mittagszeit laden kann und diese Funktion entsprechend aktiviert wird. Außerdem sollte der Speicher nicht zu klein zu dimensioniert werden.
Mit freundlicher Genehmigung von aktion-pro-eigenheim.de
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